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Hier finden Sie Antworten.Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch beide Begriffe gleich verwendet werden, besteht ein Unterschied in der Leistung.
Bei einer Entrümpelung werden Räume, z.B. ein Keller, Dachboden oder eine Garage von Hausrat befreit – der Bewohner bleibt jedoch dort wohnen. Vordergründiges Ziel einer Entrümpelung ist meist, Platz zu schaffen.
Bei einer Haushaltsauflösung hingegen wir das gesamte Mobiliar und die Gegenstände des Bewohners aus dem Haus oder der Wohnung entfernt. Der bisherige Bewohner führt danach dort keinen Haushalt mehr. Ziel einer Haushaltsauflösung ist nicht die Schaffung von Platz, sondern das Objekt nach der Haushaltsauflösung an den Vermieter oder Käufer besenrein zu übergeben.
Es entstehen unter Anderem Kosten für Personal, Anfahrt und letztlich die Entsorgung der Einrichtung. Je nach Art und Menge des Abfalls entstehen unterschiedliche Kostenhöhen. Auch Sondermüll kann ein Thema sein.
Tipp: Lassen Sie sich nicht auf „Ferndiagnosen“ ein. Eine Vor-Ort-Begehung ist zwingend empfehlenswert und bei uns kostenfrei.
Bei der Besichtigung begutachten wir den kompletten Hausrat. Sämtliche verwertbaren Gegenstände werden zur Wertanrechnung berücksichtigt. Wir teilen Ihnen direkt und vor Ort den Wert mit. Zu der Wertanrechnung ziehen wir von Möbeln über Kücheninventar und Deko alles hinzu, was noch einen Wert hat.
Selbstverständlich kaufen wir auch Gold, Schmuck und sonstige Edelmetalle zu tagesaktuellen Kursen an. Durch die langjährige Tätigkeit mit eigenem Auktionshaus können wir auch Porzellan, Antiquitäten, Kunst und vieles mehr fundiert bewerten, die an anderer Stelle ggf., „übersehen“ werden. Allerdings ist die Wertanrechnung nicht zwingend für die Haushaltsauflösung. Sie ist optional und Sie können sich nach unserem Angebot in Ruhe entscheiden!
Wichtig ist die erste Vor-Ort-Begehung: Hier sollten Sie mit uns die betreffenden Räume begehen. Ziel ist hier unter Anderem, die Wertgegenstände zu ermitteln und zu besprechen, wie damit verfahren werden soll. Da die Auflösung eines Haushaltes nach unserer Erfahrung emotional belastend sein kann, ist eine persönliche Anwesenheit bei der eigentlichen Durchführung der Haushaltsauflösung dann nicht nötig. Den Schlüssel bringen wir Ihnen dann gerne vorbei.
Unsere Leistungen prinzipiell als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Die Haushaltsauflösung bei Versterben des Bewohners ist nicht generell als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, lässt sich jedoch unter Umständen als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftssteuererklärung ansetzen. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater darüber und bewahren Sie unsere Rechnung gut auf.
Dass bei unserer Arbeit etwas von Wert zu Schaden kommt ist sehr selten der Fall. Als gewerblicher Anbieter sind wir selbstverständlich versichert und werden für Schäden, die durch uns verursacht wurden, aufkommen.
Ein seriöses Unternehmen wird sich stets ein Bild vor Ort machen mit dem Ziel, Brauchbares von Gerümpel zu unterscheiden. Eine pauschale Aussage zu den Kosten einer Haushaltsauflösung oder Entrümplung lässt sich daher nicht treffen.
Tipp: Wichtig ist, dass Sie als Kunde nach Besichtigung einen Festpreis für die Haushaltsauflösung bekommen. Unternehmen, die keinen Festpreis anbieten, arbeiten möglicherweise mit versteckten Kosten.
Die Abfall-Entsorgung gehört zu unserem Angebot und ist in der Regel im Pauschalpreis enthalten. Gegebenenfalls kümmern wir uns auch um Sondermüll oder die Organisation von datenschutzgerechter Aktenvernichtung, beispielsweise bei Betriebsauflösungen
Ob Häuser, Wohnungen (Mietwohnungen und Eigentum) oder Gewerbeobjekte (Büros und Werkshallen nach einer Betriebsauflösung) – wir sind für Sie da. Wir entrümpeln oder lösen Haushalte in Bremen und weiten Teilen Niedersachsens auf.
Fragen Sie uns an für: Bremen, Bremen – Nord, Oldenburg, Hannover, Nienburg, Diepholz, Achim, Verden, Hoya, Martfeld, Bassum, Brinkum, Sottrum, Langwedel, Etelsen, Ottersberg, Oyten, Rotenburg / Wümme, Delmenhorst, Vegesack, Barnstorf, Bruchhausen-Vilsen, Weyhe, Dreye, Platjenwerbe, Syke, Ganderkesee, Vechta, Emden, Leer, Bremerhaven, Marklohe, Eystrup, Dörverden, …
Wir stehen Ihnen auch bei der Auflösung des Betriebes zur Seite und räumen auch Büros, Werkshallen und Lager.
Sprechen Sie uns an.